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   BGH, 12.07.1960 - 1 StR 228/60   

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BGH, 12.07.1960 - 1 StR 228/60 (https://dejure.org/1960,3706)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1960 - 1 StR 228/60 (https://dejure.org/1960,3706)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1960 - 1 StR 228/60 (https://dejure.org/1960,3706)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Auszug aus BGH, 12.07.1960 - 1 StR 228/60
    Gegebenenfalls wäre zu prüfen, ob etwa H. die Wechsel von E. durch Betrug erlangt hatte oder ob H. sie sämtlich oder zum Teil unterschlagen hat (wegen der Konkurrenzfragen vgl. BGHSt 14 S. 38, 44, 47) [BGH 07.12.1959 - GSSt - 1/59].
  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51

    Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246

    Auszug aus BGH, 12.07.1960 - 1 StR 228/60
    Bezüglich des Stundungsbetrugs wird der Tatrichter Gelegenheit haben, im neuen Urteil darzulegen, daß die Forderung der Fa. P. aus ihren Benzinlieferungen trotz der S. 8 UA geschilderten bedrängten wirtschaftlichen Lage H.s durch die von diesem erreichte Stundung noch weiter an Wert verlor (BGHSt 1, 262, 264 ).
  • BGH, 29.09.1953 - 1 StR 367/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.07.1960 - 1 StR 228/60
    - Die Blankettfälschung und das Gebrauchmachen geschahen auch zur Täuschung im Rechtsverkehr (vgl. dazu: BGHSt 5, 149 ff).
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 92/51

    Weitergabe eines durch Betrug erlangten Schecks an einen gutgläubigen Dritten

    Auszug aus BGH, 12.07.1960 - 1 StR 228/60
    Denn Frau W. war jedenfalls in Höhe der Wechselsummen in ihrem Vermögen gefährdet (S. 34 UA; BGHSt 1, 92).
  • BGH, 23.07.1953 - 3 StR 312/53
    Auszug aus BGH, 12.07.1960 - 1 StR 228/60
    Bei ihm war jedoch nach § 140 Abs. 1 Nr. 3 StPO die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig, weil das Verfahren zur Untersagung der Berufsausübung führen konnte (vgl. den Hinweis auf § 421 StGB in der Anklageschrift, Bl. 779/780 d.A.) und dann auch geführt hat (vgl. BGHSt 4, 320).
  • BGH, 29.01.1954 - 1 StR 329/53
    Auszug aus BGH, 12.07.1960 - 1 StR 228/60
    Es fällt jetzt unter den § 267 StGB (Herstellung einer unechten Urkunde), wie sich aus BGHSt 5, 294 ff ergibt.
  • RG, 06.12.1880 - 2977/80

    1. Anwendung des §. 269 St.G.B.'s auf die unbefugte Ausfüllung von Papieren mit

    Auszug aus BGH, 12.07.1960 - 1 StR 228/60
    Ein solches Vorgehen ist vom Reichsgericht von je her als Blankettfälschung nach dem damals geltenden § 269 StGB gewertet worden (RGSt 3, 142/143; 15, 67 ff).
  • RG, 09.12.1886 - 2719/86

    Ist die Anwendbarkeit des §. 269 St.G.B.'s dadurch bedingt, daß "das mit der

    Auszug aus BGH, 12.07.1960 - 1 StR 228/60
    Ein solches Vorgehen ist vom Reichsgericht von je her als Blankettfälschung nach dem damals geltenden § 269 StGB gewertet worden (RGSt 3, 142/143; 15, 67 ff).
  • RG, 17.01.1888 - 3227/87

    Ist es zum Thatbestande der Nötigung erforderlich, daß die Gewalt gegen den zu

    Auszug aus BGH, 12.07.1960 - 1 StR 228/60
    Bei der Nötigung wie bei der Erpressung kann auch die wirkliche oder vorgetäuschte Bedrohung eines Dritten, insbesondere eines dem Genötigten nahestehenden Menschen den Tatbestand erfüllen, sofern nur "das dem Dritten gedrohte Übel geeignet ist, auch von demjenigen, der genötigt werden soll, als ein Übel angesehen zu werden" (RGRspr. 3, 317, 319 und, darauf Bezug nehmend: RGSt 17, 82, 83 ; Maurach, Besond. Teil, 3. Aufl. § 14 II A 1 b, S. 104).
  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 442/61

    Entführung und spätere Tötung eines Kindes - Herausgabe des Kindes gegen ein

    Es genügt, daß der Empfänger der Drohung es auch für sich als Übel empfindet (RG Bspr. 3, 317, 319; RGSt 17, 82, 83; BGH 1 StR 228/60 vom 12. Juli 1960).
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